Regina Dittmar | RECHT - TECHNIK - WIRTSCHAFT | |||||||||||||||||||||
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Beglaubigung
Als vom Landgericht Tübingen beeidigte Urkundenübersetzerin für die englische und die französische Sprache bin ich ermächtigt, amtliche Urkunden oder Zeugnisse zu übersetzen und diese Übersetzung auch zu beglaubigen.
Firmen, Anwaltskanzleien oder Gerichte haben schwerpunktmäßig Bedarf an der beglaubigten Übersetzung von
• Gesellschaftsverträgen Als Privatkunde benötigen Sie häufig bei Eheschließung, Ein-/Auswanderung, einem Auslandsstudium oder der Beantragung einer Arbeitserlaubnis beglaubigte Übersetzungen zum Beispiel folgender Dokumente:
• Schulzeugnisse und Diplome Die Bearbeitung ist meist sehr kurzfristig möglich. Bringen Sie Ihr Dokument einfach direkt vorbei oder senden Sie es per E-Mail.
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Regina Dittmar • Bahnhofstraße 7 • 72406 Bisingen • Tel.: 0171 1779499 / 07476 9458970 • dialog@dittmar-uebersetzungen.de
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